Das kennen wir ja noch aus der Schulzeit: Etwas, das man sowohl mit eigenen Ohren gehört als auch selbst per Hand aufgeschrieben hat, kann man sich besser merken.
Als geeignetes Mittel der Erinnerungsstütze galt im alten Volksglauben jedoch auch ein Schlag hinter die Ohren sowie das kräftige Ziehen. So gab es einen alten Rechtsbrauch, bei dem man bei Vertragsabschlüssen Zeugen ...
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