Früher war dieser Begriff noch gar nicht negativ besetzt und bezog sich auch nicht auf geheime Machenschaften. Im germanischen Eherecht galt eine Ehe erst dann als geschlossen, wenn sich die beiden Frischvermählten in Gegenwart der Eltern und Verwandten gemeinsam unter eine Decke legten. Aus der Bedeutung "verheiratet sein" entwickelte sich später die Bedeutung im Sinne von "sich einig ...